Allgemeine Bundes- und Landeszuschüsse

Soforthilfen

Stand 31.03.2020

Die Soforthilfe gilt für Antragsteller, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 Schwierigkeiten hatten oder in Schwierigkeiten gekommen sind. Inzwischen haben sich Änderungen zu den ersten Information ergeben: 

 

Hier geht es zu den weiterführenden Informationen und zum Antrag:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

 

Stand 26.03.2020

Nachfolgend möchten wir Ihnen einem einen Überblick (Stand 26.03.2020!!) über die geplanten Abläufe für die Auszahlung der öffentlichen Zuschüsse geben.

Soweit Sie in NRW tätig sind, können Sie auch laufend aktuelle Informationen über die folgende

Seite erhalten: www.wirtschaft.nrw/corona

In Rheinland-Pfalz : http://corona.rlp.de

 

Im Laufe des Freitags, den 27.03.2020 soll das elektronische Antragsverfahren für die betroffenden Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten in NRW online gehen.

Der Link zum Antragsverfahren wird auf der o. a. Internetseite bzw. den Internetseiten der Bezirksregierungen (hier insbesondere Köln) zur Verfügung gestellt.

 In den beiliegenden Anlagen erhalten Sie einen Überblick, nebst Beantwortung der wichtigten Fragen, über das ausschließlich elektronisch mögliche Antragsverfahren.

Der Antrag muss von Ihnen persönlich elektronisch gestellt werden, Hilfen zum Antrags-verfahren erhalten Sie auch bei den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern (s. a. Anlagen).                                                    

Natürlich können Sie, wenn Sie bei Antragstellung noch einzelne Fragen haben, sich auch ggf.

direkt tel. an mich persönlich bzw. den für Sie zuständigen Mitarbeiter/-in bei uns im Büro melden.

Die Soforthilfe gilt für Antragsteller, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 Schwierigkeiten hatten oder in Schwierigkeiten gekommen sind.

 Auf die folgenden Punkte im Rahmen der Antragstellung möchte ich Sie besonders hinweisen: 

Klärung, wie mit neu gegründeten Unternehmen verfahren wird.

 

Wir bitten auch folgendes noch zu beachten:

Der Antrag muss bis zum 30.04.2020 gestellt werden, d. h. es ist nicht erforderlich, dass Sie den Antrag schon in den nächsten Tagen stellen.

Hierbei sollte auch beachtet werden, dass, wenn Sie die Förderung aufgrund von Umsatz-einbußen beantragen, der Monat zu Grunde gelegt wird, in dem der Antrag gestellt worden ist.

In diesem Fällen kann es u. U. sinnvoll sein, den Antrag erst ab 01.04.2020 zu stellen.

Sollten Ihrerseits hierzu Fragen bestehen, rufen Sie uns im Zweifelsfall kurz zurück.

 

Weitere Informationen und die Möglichkeit den Antrag zustellen finden Sie unter folgender Internetseite:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

 

Anschrift:
Steuerbüro Achim Rötzel
Hochstraße 24
Wallerhausen
51597 Morsbach
Kontakt:
02294 / 90 97-0
02294 / 90 97-20
office@stb-roetzel.de
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag:     7.30 - 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung.